Rufschädigung ist kein Kavaliersdelikt oder ein harmloser Scherz! Deutsche Gerichte ahnden die im Internet immer weiter um sich greifende Unsitte mit drastischen Strafen. Dies kann für manchen, der "einfach mal so" einen Blog oder eine Webseite mit diffamierenden Inhalten erstellt, durchaus den persönlichen Ruin bedeuten.
Zunächst hat die Person die diffamiert wird die Möglichkeit einen Anwalt zu beauftragen, der den Ersteller der Webseite kostenpflichtig abmahnt. Die Abmahnung kostet meist 200 bis 500 Euro und enthält üblicherweise die Androhung ganz erheblicher weiterer Kosten, sollte die abgemahnte Passage nicht aus der Webseite entfernt werden oder nochmals auftauchen.
Das kann richtig ins Geld gehen. Wer nun denkt, das geht vor Gericht niemals durch, der irrt sich gewaltig. Auch wenn der abgemahnte Text "moralisch wichtig" erscheint, oder der Schreiber davon überzeugt ist, dass es keine Diffamierung ist, im Wiederholungsfall wird es richtig teuer: Deutsche Richter verstehen da keinen Spaß und die Gesetze sind eindeutig. Dennoch finden sich immer wieder diese elektronischen Prangerseiten im world wide web. Warum ?
Was bewegt diese merkwürdigen Zeitgenossen dazu andere im Internet an den Pranger zu stellen? Die Motivation der Betreiber von Prangerseiten soll später noch genauer beschrieben werden. Zunächst stellen wir uns die Frage:
Was ist eigentlich eine Prangerseite?
Der Pranger wurde im Mittelalter als "Vollstreckungsinstrument" der Justiz verwendet: wenn ein Kaufmann seine Ware mit falschen Gewichten abwog konnte er beispielsweise am Pranger landen. Nicht ohne Humor war es, keifende Marktweiber in einem "Pranger für zwei" anzuketten, so dass sie sich gegenüber standen und ihren Disput zur Freude der Umstehenden weiter führen konnten.
Da die im Pranger eingeschlossenen bzw. angeketteten Personen mehr oder weniger hilflos waren, kam es häufig zu "Übergriffen". Die "Angeprangerten" wurden bespuckt, mit faulem Obst beworfen oder geschlagen. Eine andere Bezeichnung für Pranger ist "Schandgeige" oder "Schandpfahl". Dieser Name verdeutlicht die wesentlichste Wirkung des Prangers: öffentliche gemachte Schande!
Abgeleitet vom mittelalterlichen Pranger bzw. der Schandgeige werden Personen oder Firmen, meist mit genauer Nennung des Namens und der Anschrift, auf einer Webseite, einem Blog oder einem Forum irgendwelcher Gesetzesverstöße oder unlauterer Verhaltensweisen bezichtigt.
Der Betreiber der Prangerseite fungiert dabei als Ermittler, Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person. Im Gegensatz zur mittelalterlichen Prangerstrafe, die üblicherweise im Verlauf einer Verhandlung von einem Richter ausgesprochen wurde, handelt es sich bei den Prangerseiten im Internet um eine "Ein-Mann-Lynchjustiz".
Natürlich kann es sich der eine oder andere Admin einer Prangerseite nicht verkneifen "die Sau raus zu lassen" und völlig zusammenhanglose Dinge als "erschütternde Wahrheit" zu präsentieren.
Sind Prangerseiten wichtige Information oder nur Diffamierung ?
Der Unterschied kann anhand einiger Fakten leicht erkannt werden. Informative Seiten sind daran erkennbar, dass beide Seiten zu Wort kommen. Denn eine "sinnvolle Wahrheitsfindung" ist nur möglich, wenn beide Seiten ihren Standpunkt vertreten können.
In den Prangerseiten geht es darum massiv Stimmung zu machen, die Wahrheit bleibt dabei meist auf der Strecke. Einwände der Betroffenen bzw. Angeprangerten werden dabei schlichtweg unter den Tisch gekehrt. Ebenso wie deren Persönlichkeitsrechte.
Oft wissen die Betroffenen nicht einmal dass sie an einem Internetpranger stehen.
Brisante und kritische Themen: Fehlanzeige !
Nun, die Motive sind so alt wie die Geschichte von Kain und Abel. Neid auf erfolgreichere Zeitgenossen sind da ein wichtiger Punkt. Der Wunsch sich selbst zum Robin Hood des Internets aufzuwerten, Wichtigtuerei, Hinterhältigkeit und andere bekannte Eigenschaften die der Mensch als Miniraubtier auf diesem Planeten genetisch über die Jahrtausende einprogrammiert bekam. Das unzensierte Internet zeigt uns wie weit wir uns tatsächlich entwickelt haben.
Grenzbereiche
Nicht jede Prangerseite ist von vornherein verwerflich. Oft genug werden Prangerseiten in der guten Absicht erstellt andere vor Verlusten oder gar vor Verbrechen zu schützen. Nur, es entsteht bei diesem Vorgehen fast automatisch eine "Paralleljustiz" mit unklaren Gesetzen und Regeln.
Betreiber von Prangerseiten, juristisch meist blutige Laien, erheben sich selbst zu Richtern und dementsprechend kommt es zu gravierenden "Fehlurteilen".
Es ist im Einzelfall zu prüfen ob eine Prangerseite nur blasphemische, diskriminierende Texte enthält oder ob es um ein "höheres Anliegen" geht. Eine schwierige Frage, die sich jeder User der eine Prangerseite betritt selbst beantworten muss.
Unsere Recherchen haben auch ergeben, dass diese Art von "Paralleljustiz" auch im Tierschutz weit verbreitet ist.
Gespräche mit Betroffenen haben ergeben, dass diese Gruppierungen in der Regel immer gleich vorgehen.
Ihr seid keinesfalls allein!
Viele Grüße Lydia